Betreuung / FAQ


Was ist Betreuung?


Betreuung ist keine Entmündigung! In der Regel bleibt der Betreute während der Betreuung geschäftsfähig und kann auch eigenverantwortlich handeln. Berufsbetreuer unterstützen Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankung oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung kann kurzzeitig / vorübergehend oder längerfristig (max. 7 Jahre) eingerichtet werden.


Der Betreuer übernimmt als gesetzlicher Vertreter die Wahrnehmung der Interessen des Betreuten gegenüber Ämtern und Institutionen (Gerichte, Behörden, Krankenkassen, Rentenversicherung usw.).

Der Betreuer eröffnet Chancen für betreute Menschen, ein eigenständiges Leben durch organisierte Hilfen in sozialen und medizinischen Angelegenheiten führen zu können. Er baut für Sie als Betreuten funktionierende Netzwerke und organisiert Wege zur finanziellen Absicherung und wenn notwendig zur Entschuldung.


Alle Fragen stimmen wir mit Ihnen gemeinsam ab. Es ist keine Schande, kompetente Hilfe anzunehmen!

Wir können Ihnen aus hoffnungslosen Situationen heraushelfen und gemeinsam mit Ihnen Ihre Potentiale wecken und Ihre Ressourcen nutzbar machen.


Wer ist Betroffen?


Körperliche Behinderung

Sehschwächen, Hörbehinderungen,

Lähmungen, Nervenleiden, etc.

Suchterkrankung

Alkohol, Drogen, Medikamente Spiel-/ Internetsucht etc.

Autismus

neurologische Entwicklungsstörung

seelisch-geistige Behinderung

Intelligenzminderung, Downsyndrom, Tourett, etc.

altersbedingte Einschränkungen der Alltagskompetenz

stärkere Bewegungsein-schränkungen, beginnender geistiger Abbau, etc.

Demenzerkrankung

Verlust geistiger Leistungsfähigkeit

Komapatienten

Schlaganfall, künstliches Koma, Wachkoma etc.

psychische Erkrankung

Burn-Out, ADHS, Depressionen, Borderline, Schizophrenie, bipolare Störung, Epilepsie etc.

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